Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Der Mandantin wurde vorgeworfen zwei Bankkonten eröffnet zu haben, auf welches Geldbeträge zur Verschleierung ihrer Herkunft überwiesen worden sind bzw. überwiesen werden sollten. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken und herausarbeiten, dass unsere Mandantin nichts von dem Missbrauch ihrer Bankkonten wusste. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gegen unsere Mandantin ein. Diese war erleichtert darüber, dass ihr eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.