04. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Beziehungstat oder doch Trennungsschmerz?

Strafverteidigerin: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: Körperverletzung und Nötigung 

Ergebnis: Teilfreispruch und Verwarnung mit Strafvorbehalt 

Wo? AG Hamburg-Wandsbek 

 

Meinem Mandanten wurden 3 Taten zu Lasten seiner damaligen Freundin bzw. Ex-Freundin vorgeworfen. Er soll sie aus dem Auto gezerrt haben, als sie nicht aussteigen wolle. Er soll sie im Auto in den Schwitzkasten genommen, ihr ein Messer an den Hals gehalten und sie vom Beifahrersitz über den Fahrersitz aus dem Auto gezogen haben und sie einmal, als sie weit nach der Trennung vor seiner Türe stand in einer Rangelei gegen den Oberschenkel getreten haben.  

Die Schilderungen der Zeugin waren teilweise sehr unplausibel. Vorangegangen waren immer verbale Streitigkeiten und Eifersuchtsszenarien. Die Zeugin hat meinen Mandanten immer wieder aufgesucht und hat die Trennung schwer verkraften können. Die Verteidigung wollte dem Mandanten und der Zeugin eine lange Beweisaufnahme ersparen und regte am Anfang eine Einstellung nach § 153a StPO an. Da inzwischen über 2 Jahre vergangen sind und die beiden Beteiligten inzwischen keinen Kontakt mehr haben und zwischen ihnen soweit alles geklärt ist, stimmte das Gericht dem Vorschlag zu. Auch die Staatsanwältin sah das so. Leider konnte die Zustimmung von der zuständigen Sonderdezernentin fernmündlich nicht eingeholt werden. Daher musste nun die Beweisaufnahme stattfinden und am Ende wurde mein Mandant teilweise freigesprochen und im Übrigen verwarnt