04. Oktober 2021 | Defensio-Fälle

Die Flasche und die Nagelschere

Datum: 28.09.2021  / Strafverteidigerin: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: Diebstahl mit Waffen, § 244 Abs. 1 Nr. 1a, 242 StGB 

Ergebnis: 3 Monate Freiheitsstrafe 

Wo? AG Wennigsen 

 

Dem erheblich einschlägig vorbestraften Mandanten, wurde vorgeworfen, eine Flasche Feigling und eine Dose Captain Morgan gestohlen zu haben. Wert: 9,73 €. Diese Verhaltensmuster zeigten sich bereits in der Vergangenheit bei meinem Mandanten aufgrund seines erheblichen Alkoholproblems. Das besondere an diesem Fall war, dass in seiner Bauchtasche eine Nagelschere gefunden wurde. Daraufhin wurde er wegen Diebstahls mit Waffen angeklagt. Richter Flasche vom AG Wennigsen sah diese Nagelschere, die in einem Nageletui zusammen mit einer Feile und einem Klipper und anderen Hygieneartikeln steckte, als ein gefährliches Werkzeug i.S. von § 244 StGB. Jedoch konnte der Richter nach einem ausführlichen Rechtsgespräch davon überzeugt werden, dass hier kein Vorsatz bzgl. des gefährlichen Werkzeugs und auch kein bewusstes Bei-sich-führen von solch sozialadäquaten Alltagsgegenständen, die viele Personen in ihrer Tasche haben, vorliegt. Übrig blieb noch ein Diebstahl geringwertiger Sachen.