15. Mai 2023 | Defensio-Fälle

Der beste Freund des Menschen

Strafverteidigerin: Svenja Dörge

Vorwurf: Fahrlässige Körperverletzung

Ergebnis: Einstellung  

Wo: Staatsanwaltschaft Münster 

 

Unserer Mandantin wurde eine fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ihr Hund soll trotz Leine einen Radfahrer ins Bein gebissen haben. 

Strafverteidigerin Svenja Dörge führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb das Verfahren einzustellen ist. Zum einen lag ein Strafverfolgungshindernis in Form eines fehlenden Strafantrages vor. Zum anderen hat die Mandantin keine objektive Sorgfaltspflicht verletzt. Der Hund war angeleint und nie zuvor durch aggressives Verhalten aufgefallen.  

Davon ließ sich die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.