Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Vergehen nach § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, bei jemanden Betäubungsmittel erworben zu haben. Hintergrund war die Durchsuchung des Handys eines anderen Beschuldigten. In dem dort gefundenen Chatverlauf schrieb der andere Beschuldigte mit der Rufnummer des Mandanten über „Burnout“ und „zocken“. In einer Schutzschrift konnte Strafverteidiger Moro darlegen, dass allein aus diesen Wörtern nicht geschlossen werden kann, dass es sich um Betäubungsmittel handelt. Genauso gut könne es sich um das gleichnamige Videospiel handeln. Zudem war auch nicht nachweisbar, dass es tatsächlich zu einem Treffen und einer Übergabe von Betäubungsmitteln gekommen ist. Die Staatsanwaltschaft folgte unserem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht ein.