Datum: 21.11.2021
Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Versuchter allgemeiner Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Hannover
Dem Mandanten wurde ein versuchter allgemeiner Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Er soll von einem Dealer 10 g Amphetamin bestellt haben. Ob es zu einer Lieferung gekommen sei, ist unklar. Im Rahmen eines weiteren Verfahrens gegen den Dealer wurde der Name und die Adresse des Mandanten in einer vom Dealer geführten Liste gefunden.
Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnten wir die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Beweislage zu dünn ist, um einen hinreichenden Tatverdacht anzunehmen. Es erfolgte eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO.