16. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Buchführung eines Dealers

Datum: 21.11.2021

Strafverteidigerin: Franziska Mayer  

Vorwurf: Versuchter allgemeiner Verstoß gegen das BtMG 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Hannover  

 

Dem Mandanten wurde ein versuchter allgemeiner Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Er soll von einem Dealer 10 g Amphetamin bestellt haben. Ob es zu einer Lieferung gekommen sei, ist unklar. Im Rahmen eines weiteren Verfahrens gegen den Dealer wurde der Name und die Adresse des Mandanten in einer vom Dealer geführten Liste gefunden.  

Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnten wir die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Beweislage zu dünn ist, um einen hinreichenden Tatverdacht anzunehmen. Es erfolgte eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO