Strafverteidiger: Jonas Hennig
Vorwurf: Computerbetrug
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Unsere Mandantin wurde vorgeworfen bei Amazon Bestellungen auf fremden Namen getätigt zu haben. Die tatsächliche und rechtliche Prüfung der Ermittlungsakte ergab die Darstellung eines anderen Sachverhalts als die polizeilichen Schlussfolgerungen im Ermittlungsverfahren. Es konnte keine Täterschaft nachgewiesen werden, wovon die Staatsanwaltschaft in einer gut begründeten Schutzschrift überzeugt wurde.