Datum: 23.12.2021
Strafverteidigerin: Miriam Paschke
Vorwurf: Bedrohung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Der Mandantin wurde Bedrohung vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, per WhatsApp eine tödliche Bedrohung verschickt zu haben. Der Tatbestand der Bedrohung sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die verschickte Nachricht den Tatbestand der Bedrohung nicht erfüllt hat.