Datum: 16.09.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Strafverteidiger Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Körperverletzung zum Nachteil einer Patientin
Ergebnis: Freispruch und Einstellung
Wo? Landgericht Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen eine Patientin gewaltsam aus der Praxis verwiesen zu haben. Die sittlich verwirrte Privatklägerin hatte selbst versucht Anklage im Privatklageverfahren zu erheben. Die Staatsanwaltschaft hatte von vornherein deutlich gemacht, dass sie diese Geschichte nicht zum Gegenstand einer Anklage machen wird. In der ersten Instanz wurde der Mandant freigesprochen, weil die Privatklägerin die Unwahrheit sagte, hilfsweise der Arzt sein Hausrecht verteidigen durfte. In der zweiten Instanz wurde das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt, da zu keinem Zeitpunkt eine wirksame Anklageschrift vorlag. Darauf hatte die Verteidigung bereits zu Beginn des Verfahrens hingewiesen.
Dieses Verfahren zeigt, wie leicht man mit haltlosen, gar querulatorischen Behauptungen ein Verfahren gegen Unschuldige auslösen kann und wie wichtig auch für Unschuldige eine gute Verteidigung ist, um solche Verfahren ohne Nachteile abzuschließen.