Freispruch am Amtsgericht Celle

10.11.2025

WO? Amtsgericht Celle
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Strafrechtlicher Vorwurf gegen Beamten: Geheimnisverrat
ERGEBNIS: Einstellung

Im Ermittlungsverfahren ging es noch um Korruptionsvorwürfe. Diese konnten zerstreut werden doch die Staatsanwaltschaft klagte wegen Geheimnisverrat an. Dem Landesbeamten wurde Verrat hochsensibler Informationen vorgeworfen. An zwei Prozesstagen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Offenbarung eines Geheimnisses nicht feststeht und die nach § 353 b StGB erforderliche Gefährdung öffentlicher Belange fernliegt. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders und forderte eine hohe Geldstrafe, die auch die Beamtenlaufbahn gefährdet. Das Gericht erteilte dem eine Absage und sprach frei. In der Begründung folgte es der Verteidigung durch Dr. Hennig.