SEXUALSTRAFRECHT

Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung – Was droht Ihnen? 

Eine strafrechtliche Verurteilung bedeutet laut Definition, dass ein Gericht Sie für schuldig befunden und eine Strafe verhängt hat. Die tatsächliche Bedeutung der Verurteilung geht weit über die eigentliche Strafe hinaus: Nebenfolgen im Strafrecht wie Jobverlust, Rufschädigung und Eintragungen im Führungszeugnis können Ihr Leben nachhaltig beeinflussen.

Strafrechtliche Folgen einer Verurteilung

Hauptstrafen

  • Freiheitsstrafe: Von Bewährung bis mehrjährige Haft
  • Geldstrafe: In Tagessätzen (Höhe abhängig von Einkommen)

Eintragungen & Vorstrafen

  • Eintrag im Zentralregister: Alle Verurteilungen werden erfasst („Vorstrafe“)
  • Eintrag im Führungszeugnis: Vorstrafe sichtbar für Arbeitgeber

Ist Ihnen der Unterschied zwischen einer Vorbestrafung und einem Eintrag im Führungszeugnis bekannt? Falls nicht, klärt unser Beitrag „Wann bin ich vorbestraft und wann habe ich eine Eintragung im Führungszeugnis?“ Sie auf.

Nebenfolgen Strafrecht

  • Fahrverbot (z. B. bei Verkehrsdelikten)
  • Berufsverbot (z. B. bei Wirtschaftsdelikten, Sexualdelikten)
  • Verlust des Wahlrechts (bei bestimmten Staatsschutzdelikten)
  • Verlust von Lizenzen & Genehmigungen (z. B. Gewerbegenehmigung, Jagdschein o. ä.)
  • Verlust öffentlicher Ämter (z. B. Beamtenstatus)

Lesen Sie mehr zum Strafverfahren bei Beamten in unserem Beitrag zum Thema.

Persönliche & soziale Folgen

Auch jenseits der rechtlichen Nebenfolgen im Strafrecht hat eine Verurteilung Auswirkungen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen

  • Jobverlust: Viele Arbeitgeber verlangen ein Führungszeugnis – Eintragungen führen häufig zur Kündigung
  • Schwierigkeiten bei Jobsuche: Besonders bei Verurteilungen wegen Betrug, Diebstahl oder Sexualdelikten

Familienrechtliche Auswirkungen

  • Einschränkung des Sorgerechts: Bei Delikten gegen Kinder oder häuslicher Gewalt möglich
  • Entzug des Umgangsrechts: Kontaktverbot zu eigenen Kindern möglich
  • Unterhaltspflichten: Können ggf. durch Haft oder Jobverlust nicht erfüllt werden

Ausländerrechtliche Folgen

Bei Nicht-Deutschen können drohen:

  • Ausweisung aus Deutschland
  • Abschiebung ins Herkunftsland
  • Einreiseverbot (befristet oder dauerhaft)
  • Verlust der Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis

Soziale Stigmatisierung

  • Zerbrechen von Beziehungen: Familie, Freunde, Partner wenden sich ab
  • Rufschädigung: Besonders bei öffentlichen Verhandlungen (z. B. Sexualdelikte oder Belangen des Wirtschaftsstrafrechts)
  • Gesellschaftliche Ausgrenzung: Oft lebenslang, selbst nach Verbüßung der Strafe

 

Besonderheiten bei Verurteilungen wegen Sexualdelikten

Sexualdelikte haben besonders schwerwiegende Folgen:

Strafrechtliche Folgen

  • Höhere Mindeststrafen: Oft ab 1 Jahr Freiheitsstrafe (= Verbrechenstatbestand)
  • Oft keine Bewährung möglich: Bei Strafen über 2 Jahren meist Haft ohne Bewährung (=Gefängnis)
  • Berufsverbot in sensiblen Bereichen (Erziehung, Pflege, Lehre, Kinder-/Jugendarbeit)
  • Eintragung im Zentralregister („Vorstrafe“)
  • Eintrag im Führungszeugnis („Vorstrafe“, sichtbar für Arbeitgeber)

Lesen Sie in unserem Blogbeitrag mehr zum Thema „Wann wird ein Eintrag ins Führungszeugnis gelöscht?“.

 

Persönliche & soziale Folgen

  • Gesellschaftliche Stigmatisierung: Oft lebenslang, selbst nach Verbüßung der Strafe
  • Öffentlicher Prozess: Medienberichterstattung verstärkt Rufschädigung
  • Zerbrechen von Beziehungen: Häufiger und tiefgreifender als bei anderen Delikten
  • Verlust des Arbeitsplatzes

In unserem Beitrag „Arten von Strafen“ lesen Sie mehr über den Unterschied zwischen Haupt- und Nebenstrafen und die Zumessung von Strafen je Fall.

 

Wie sind diese Folgen zu verhindern?

Ihre beste Chance, diese Folgen abzuwenden beginnt am Anfang des Strafprozesses: Mit dem Erhalt einer polizeilichen Vorladung. Liegt diese vor, sollten Sie sofort einen versierten Strafverteidiger einschaltenFachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team können in aller Regel eine Anklage und damit einen belastenden öffentlichen Strafprozess verhindern.

Gerade im Sexualstrafrecht ist ein frühzeitiges Einschalten einer professionellen Verteidigung unerlässlich. Das höchste Gut die Freiheit. Wir wissen das und verstehen die Dramatik und den Schock, den die meisten verspüren, wenn sie das erste Mal im Leben mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sind. Wir stehen an Ihrer Seite! Egal ob schuldig oder unschuldig.

Mit uns können Sie über alles reden. Absolut vertraulich! Wir setzen alles daran, eine Anklage, Bestrafung und entsprechend eine Vorstrafe zu verhindern. In aller Regel gelingt dies über eine gut begründete Schutzschrift.

 

Wann sollte ich eine strafrechtliche Verteidigung einschalten?

Sofort bei:

  • Kenntnis von Ermittlungsverfahren
  • Erhalt einer Vorladung
  • Durchsuchungsmaßnahmen (z. B. Hausdurchsuchung)

Je früher die Verteidigung durch einen Fachanwalt für Strafrecht beginnt, desto höher die Chancen auf Einstellung vor Anklage.

Spezialisierte Verteidigung bedeutet:

  1. Akteneinsicht
  2. Strategische Analyse
  3. Schutzschrift
  4. Verhandlungsführung

Jeder Schritt hat das Ziel, eine Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern. Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team führen genau diese Schritte mit Routine und i. d. R. mit Erfolg aus. Gemeinsam mit Ihnen wird eine Verteidigungsstrategie entworfen und – falls sinnvoll – schriftlich eine Einlassung zu den erhobenen Vorwürfen abgefasst.

Weiterführende Themen 

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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