Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Sönke Gerhold
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Landgericht Lüneburg
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Prof. Dr. Sönke Gerhold haben in einem Verfahren wegen sexueller Belästigung einen Arzt erfolgreich verteidigt. Die im Kontext der Behandlung erfolgten Berührungen wurden von der Anzeigenerstatterin als sexuell empfunden oder zumindest hat sie das behauptet. In der ersten Instanz wurde der Mandant durch einen anderen Rechtsanwalt verteidigt und zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, die auch berufsrechtliche Konsequenzen noch hätte auslösen können. In einem mehrstündigen Rechtsgespräch konnten Dr. Hennig und Prof. Gerhold die Kammer und die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass eine sexuelle Bestimmung der Handlung nicht oder nur schwerlich nachweisbar sein wird. Das Verfahren wurde gegen eine kleine Auflage eingestellt. Eine Eintragung im Führungszeugnis oder im Zentralregister erfolgt nicht. Auch berufsrechtliche Konsequenzen wird es nicht geben.