18. August 2023 | Defensio-Fälle

Körperverletzung durch Knutschfleck!

Strafverteidiger:Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht

Vorwurf: Körperverletzung

Ergebnis: Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe seiner damaligen Freundin, die sich mit einem anderen Mann habe treffen wollen, gegen ihren Willen einen Knutschfleck gemacht, damit sie als „vergeben“ erkannt werde.

Strafverteidiger Albrecht konnte in einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass das Verfahren gegen den bisher noch niemals strafrechtlich in Erscheinung getretenen Mandanten wegen der Geringe der Schuld einzustellen ist. Dabei konnte aufgezeigt werden, dass das Hervorrufen des Knutschflecks weder Schmerzen noch bleibende Folgen verursacht hatte und lediglich aus einem emotionalen Moment resultierte.