Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, die Zeugin während eines Dates an einem See vergewaltigt zu haben. Dieser Verdacht beruhte ausschließlich auf ihren Angaben, die sie nur tätigte, da ansonsten eine Untersuchung auf Geschlechtskrankheiten verwehrt wurde. Strafverteidiger Dr. Hennig konnte darlegen, dass ihre Aussage durch ihr schlechtes Gewissen gegenüber ihrem Lebensgefährten und dem Wunsch geprägt war, ihre Beziehung zu retten. Selbst bei Wahrunterstellung ihrer Angaben war ihr entgegenstehender Wille für den Mandanten jedoch nicht erkennbar und wurde von diesem auch nicht erkannt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.