Strafverteidigerin: Rechtsanwältin Svenja Dörge
Vorwurf: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Dem jugendlichen Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll den alkoholisierten Zustand einer anderen Person ausgenutzt haben, um Bilder und Videos von seinem erigierten Glied auf verschiedenen Körperstellen der Person anzufertigen. Rechtsanwältin Dörge konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Zeugin nicht erheblich in ihrer Willensbildung und -äußerung eingeschränkt war. Aus diesem Grund lag kein sexueller Übergriff vor. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.