Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Verden
Dem Mandanten wurde Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Unser Mandant ließ seinen neuen E-Scooter versichern, wobei er sich auch erkundigte, ob er eine Fahrerlaubnis für seinen Scooter benötigte. Die Versicherung irrte bei der Einstufung und teilte ihm mit, dass dies nicht der Fall sei. Auch eine Helmpflicht bestehe nicht. Auf Grund des fehlenden Helmes fiel unser Mandant der Polizei auf und wurde sofort angehalten. Hierbei kam der Fehler der Versicherung ans Licht.
Rechtsanwältin Dörge konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der Mandant ohne Vorsatz und auch nicht fahrlässig handelte. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.