Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Versuchter Betrug gemäß §§ 263 Abs. 1, 22 StGB
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Der Mandantin wurde vorgeworfen, einen versuchten Überweisungsbetrug durch Ausfüllen und Einwerfen eines falschen Überweisungsträgers begangen zu haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass hinsichtlich der Täterschaft kein hinreichender Tatverdacht gegen die Mandantin besteht. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Mandantin war sehr erleichtert.