Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung
Ergebnis: Einstellung gem. 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seinen Nachbarn in dessen Wohnung mit einem Fahrrad malträtiert zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnten wir herausarbeiten, dass die Grundlage für den Anfangsverdacht einzig auf den Aussagen des Opfers beruhte, die aber in sich derart unstimmig waren, dass sie keine Grundlage für eine Anklage, geschweige denn Verurteilung, darstellen konnten. Abgesehen davon ist es bereits nach der allgemeinen Lebensanschauung ungewöhnlich, einen anderen Menschen mit einem Fahrrad zu verprügeln. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.