Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Bedrohung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Lüneburg
Der Mandantin wurde eine Bedrohung vorgeworfen. Sie soll nachts mit einer zerbrochenen Flasche in der Hand auf zwei Spaziergänger zugelaufen sein, die sich dann sofort mit Pfefferspray gegen sie verteidigten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Täterschaft nicht hinreichend nachgewiesen war. Die beiden Spaziergänger hatten angegeben, die Angreiferin in der Dunkelheit kaum wahrgenommen zu haben. Unsere Mandantin wurde erst zwei Stunden nach dem Vorfall in der Nähe des Tatortes angetroffen. Die Argumente der Verteidigung konnten die Staatsanwaltschaft überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.