Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Nötigung, Freiheitsberaubung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Lübeck
Einer Erzieherin war vorgeworfen worden, die Füße eines Dreijährigen an einen Stuhl gebunden zu haben, damit er die Füße nicht mehr auf den Tisch habe legen können. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe als weiterer Erzieher hiergegen nichts unternommen. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen auf den vagen Angaben zwei dreijähriger Kinder. Strafverteidiger Jonas Göttert konnte darlegen, dass es wegen der Ungenauigkeiten der Angaben der Kinder an einem hinreichendem Tatverdacht fehlt. Das Ermittlungsverfahren wurde antragsgemäß eingestellt.