24. März 2022 | Defensio-Fälle

„Mord“ in der Disko

Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier, Christoph Grabitz  

Vorwurf: Gef. KV gem. § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB  

Ergebnis: 153 für Mdt Hillingmeier / 153a Mdt. Grabitz  

Wo? Amtsgericht Hamburg Mitte, Strafrichter  

 

Den Mandanten wurde gemeinschaftlich gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Durch intensive  Zeugenbefragung konnte das Anwaltsteam herausarbeiten, dass das Geschehen völlig unübersichtlich gewesen ist. Eine verlässliche Identifizierung der Mandanten war kaum möglich. Zudem war die Erinnerung der als Zeugen geladenen Polizeibeamten bruchstückhaft. Nachweisbar war am Ende bestenfalls noch eine versuchte einfache Körperverletzung. Auf Wunsch der Mandanten wurde das Angebot zur Einstellung angenommen. Die Auslagen des Mandanten von Strafverteidiger Hillingmeier wurden von der Staatskasse übernommen. Der Mandant von Strafverteidiger Grabitz hat als Auflage 250 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.