24. März 2022 | Defensio-Fälle

WhatsApp-Chat allein noch kein Beweis

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Dieser Verdacht ergab sich aufgrund eines WhatsApp-Chatverlaufs. Die Polizei nahm einzig und allein aufgrund dieses Chatverlaufs an, der Mandant habe Amphetamine und Marihuana erwerben wollen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte darlegen, dass diese Beweislage alleine nicht dazu ausreichte, einen hinreichenden Tatverdacht anzunehmen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein