Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung
Wo? Lüneburg
Dem Mandanten wurde Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Dieser Verdacht ergab sich aufgrund eines WhatsApp-Chatverlaufs. Die Polizei nahm einzig und allein aufgrund dieses Chatverlaufs an, der Mandant habe Amphetamine und Marihuana erwerben wollen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte darlegen, dass diese Beweislage alleine nicht dazu ausreichte, einen hinreichenden Tatverdacht anzunehmen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.