Datum: 20.12.2021
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Staatsanwaltschaft Verden
Der Mandantin wurde vorgeworfen, an verschiedenen Tagen diverse Gegenstände aus einem Einkaufszentrum entwendet zu haben. Zugegeben hat sie nur einen Teil der Taten. Die anderen Taten waren angeblich auf Video aufgezeichnet. Die Schutzschrift, mit den Argumenten, auf der Videoüberwachung sei kein rechtswidriges Handeln der Mandantin zu erkennen und es sei kein weiteres Diebesgut bei der Mandantin gefunden worden, konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, das Ermittlungsverfahren einzustellen. Einstellung mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO. Im Übrigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Geringfügigkeit nach § 153 Abs. 1 StPO hinsichtlich der durch die Mandantin vor Ort bereits eingeräumten Taten.