22. November 2021 | Defensio-Fälle

Wenn PayPal der einzige Beweis ist

Datum: 08.10.2021 

Strafverteidiger:in: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: Betrug 

Ergebnis: Freispruch 

Wo? AG Hannover 

 

Mein Mandant erhielt einen Strafbefehl wegen Betrugs, weil er auf Ebay-Kleinanzeigen eine Playstation eingestellt und den Kaufpreis per PayPal erhalten haben soll, jedoch die PS5 nicht geliefert habe. Der Geschädigte gab an, dass ihm die Person, mit der er bzgl. des Kaufs chattete, für die PayPal-Zahlung die E-Mail-Adresse meines Mandanten angab. Aufgrund dessen wurde nach Einspruch gegen den Strafbefehl die Hauptverhandlung durchgeführt.

Der Mandant bestritt die Tat. Die Verteidigung gab an, dass nicht mein Mandant, sondern eine 3. Person die Tat begangen habe und lediglich die E-Mail-Adresse meines Mandanten angab. Nachdem die Verteidigung weitere Probleme, die sich aus der Akte ergaben, ansprach, war die Richterin überzeugt, dass mein Mandant freizusprechen ist.