Was ist Geldwäsche? Welche Strafe droht?
Alle Informationen rund um die Geldwäsche gemäß § 261 StGB
Schnell zum Inhalt:
Geldwäsche gemäß § 261 StGB gehört zu denjenigen Delikten, bei denen wir besonders häufig verteidigen. Bestraft wird wer vorsätzlich oder auch nur leichtfertig Gelder oder andere Gegenstände, die aus bestimmten Straftaten herrühren, „wäscht“, also deren Herkunft verschleiert und sie so wieder in den „legalen Kreislauf“ zurückführt.
Geldwäsche Strafe: Welche Strafe droht beim Vorwurf der Geldwäsche?
Der Tatbestand der Geldwäsche wird mit mindestens 3 Monaten Freiheitsstrafe sanktioniert. Der Strafrahmen der Geldwäsche reicht bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe; in besonders schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft. Die mögliche Strafe beim Vorwurf der Geldwäsche ist also nicht zu unterschätzen.
Was sind die Voraussetzungen der Geldwäsche? Was ist Geldwäsche?
Bei der Geldwäsche geht es – vereinfacht gesagt – um die Verschleierung (auch Weiterleitung) von Geld oder anderen Gegenständen, die aus Straftaten stammen.
Eine Gesetzesverschärfung von März 2021 hat den Anwendungsbereich der Geldwäsche erheblich erweitert. Lesen Sie dazu auch unseren aktuellen Blogbeitrag. Nach alter Rechtslage musste das Geld oder der Gegenstand aus einer bestimmten schwerwiegenden Straftat wie zum Beispiel einem Verbrechen oder einer Bandentat herrühren. Nunmehr gilt der All-Crimes-Approach: Es reicht jede rechtswidrige Tat als Vortat aus. Häufig stellen Betrugstaten die Vortat dar. Der Beschuldigte ist somit häufig selbst primär Opfer einer Straftat.
Weiter muss eine Vereitelungshandlung vorliegen. Es geht darum, die illegale Herkunft zu verschleiern. Das ist schneller erfüllt als man glaubt.
Was können typische Vereitelungshandlungen sein:
- Einzahlung von Bargeld auf Konto
- Überweisung auf ein Konto (häufig im Ausland)
- Umwandlung in Bitcoins
- Zurverfügungstellung des eigenen Kontos und Weiterleitung
Typische Fälle der Geldwäsche
Geldwäschefälle spielen zum einen im Wirtschaftsstrafrecht eine große Rolle. Hierunter fallen folgende Konstellationen:
- Transaktionen im Kontext von Aktien und Immobilien
- Scheinfirmengeflechte
- Treuhandgesellschaften
Häufig geraten rechtschaffene Unternehmer durch vorschnelle Verdachtsmeldungen der Banken und überambitionierte Staatsanwälte sehr schnell in den Strudel der Strafverfolgung; teils mit dramatischen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen. Viele komplizierte Finanzkonstrukte erwecken einen Geldwäscheverdacht, obwohl sie legal sind.
Egal, ob schuldig oder unschuldig. In diesen Fällen ist eine sofortige und strategische wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung gefragt, um schlimmere Schäden abzuwenden. In vielen Fällen kann mit gut begründeten Anträgen eine Kontopfändung aufgehoben und eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.
Geldwäsche im Internet – auf andere Menschen reinfallen
Zum anderen gibt es zahlreiche Internetfälle. In diesen Fällen fallen Menschen auf Andere – in der Regel im Internet rein – und lassen sich dazu hinreißen, ihr Konto für Weiterüberweisungen zur Verfügung zu stellen. Gelockt wird häufig mit einer legalen und besonders lukrativen Tätigkeit. In anderen Fällen wird ein „Internetflirt“ fingiert und die Person überredet das eigene Konto für eine Überweisung zu stellen.
Wer darauf reinfällt, ist nicht nur Opfer einer Straftat, sondern zur Überzeugung der meisten Staatsanwälte auch ein Geldwäscher. Denn natürlich stammen die Gelder aus Straftaten und sollen über das Konto des Geldwäschers, der z.B. ins Ausland weiter transferiert, sicher zum Hintermann gelangen. Wie gesagt reicht schon Leichtfertigkeit aus.
Auch hier ist die sofortige Einschaltung eines auf das Strafrecht spezialisierten Anwalts mit Erfahrung bei der Verteidigung des Vorwurfs Geldwäsche gefragt. In vielen Fällen kann mit einem Antrag eine Anklage zum Gericht und damit eine Strafe und Eintragung im Führungszeugnis verhindert werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Auf keinen Fall sollten Sie eine Aussage bei der Polizei tätigen. Machen Sie von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch. Mit nur einem falschen Satz zementieren Sie den Vorwurf der Geldwäsche ohne es zu merken. Nach Akteneinsicht können Sie immer noch in Ruhe über den Anwalt für Strafrecht etwas vortragen lassen.
Wenn Sie ein Erstgespräch vereinbaren möchten, kommen Sie hier zu unseren Kontaktdaten: Kontakt.
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und Fachanwalt für Strafrecht Albrecht sind bundesweit für Sie tätig.
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