Internetstrafrecht
Defensio Rechtsanwälte – Ihre Strafverteidiger in Internetstrafsachen
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Internetstrafrecht (auch Online-Strafrecht genannt) ist ein gesetzlich nicht geregelter Begriff und daher ein nicht klar definiertes Rechtsgebiet. Klar ist aber, dass im oder über das Internet immer mehr Straftaten begangen werden und dass auch die Staatsanwaltschaften sowie Europol/Interpol mit speziellen „Cyber-crime“-Dezernaten aufgerüstet haben, um national und international Kriminalität zu bekämpfen.
Kein „rechtsfreier Raum“ im Internet
Von einem „rechtsfreien Raum“ kann aufgrund neuer, aber vor allem auch bestehender allgemeiner Regelungen, die auch auf im Internet begangene Straftaten Anwendung finden, keine Rede mehr sein. Das Internet und seine Bedeutung wächst stetig und es gibt auch zum Internetstrafrecht zahlreiche neue Rechtsprechung, die es als Strafverteidiger in diesem Feld zu beherrschen gilt.
Fachliche Expertise im Internetstrafrecht
Die Fachanwälte für Strafrecht Dr. Jonas Hennig und Christian Albrecht haben bereits zahlreiche Strafverfahren aus dem Internetstrafrecht erfolgreich bearbeitet und vertreten als Strafverteidiger bundesweit Ihre Interessen im Strafverfahren. Verschwiegenheit, absolut parteiische Interessenvertretung, aber auch fachliche Expertise sind unsere Maximen.
Nachfolgend geben wir Ihnen einige wichtige Grundinformationen an die Hand, die Sie im Bereich des Internetstrafrechts kennen sollten.
Tatbestand Computersabotage
Auch der Tatbestand der Computersabotage gemäß §303 b StGB fällt unter das Rechtsgebiet des Internetstrafrechts.
Welche Straftaten fallen unter das Internetstrafrecht?
Der erste große Block des Internetstrafrechts umfasst Bestellungen im Internet, bei denen die zu erbringende Leistung oder Zahlung nicht erbracht wird. Auch können Darlehensverträge online geschlossen werden. Sind die Angaben zu den Vermögensverhältnissen falsch und kann die Rückzahlung nicht erbracht werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Betrug (§ 263 StGB) oder ein Computerbetrug (§ 263a StGB) vorliegen.
Was tun beim Vorwurf einer Internetstraftat?
Nehmen Sie den Vorwurf nicht auf die leichte Schulter. Eine Straftat im Internet wird genauso hart verfolgt wie außerhalb dieses Mediums. Auch hier drohen Geld- und Freiheitsstrafen. Von einer Aussage bei der Polizei ist dringend abzuraten.
Welche Verteidigungschancen gibt es beim Vorwurf von Internetstraftaten?
Aufgrund zahlreicher ungeklärter Rechtsfragen und der schnellen Entwicklung des Internets sind die Verteidigungschancen im Internetstrafrecht häufig gut. Allerdings ist zwingende Voraussetzung, dass der Verteidiger mit technischen Fragen, aber auch der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung vertraut ist.
Vorwurf Warenbetrug: Was tun?
Täglich finden viele Hundert Personen eine Vorladung als Beschuldigter im Briefkasten. Der Vorwurf: Betrug bzw. Warenbetrug. Rein juristisch gesehen ist der Warenbetrug kein eigenes Delikt, sondern eine Sonderform des Betruges gem. § 263 StGB. Oftmals kann der Beschuldigte, der eine Vorladung wegen Betrugs bzw. Warenbetrugs erhalten hat, zuerst nicht einordnen, was der Hintergrund der Anzeige ist.