ANWALTSKOSTEN BEI STRAFVERTEIDIGUNG

Kosten einer Strafverteidigung (Instanz)

Anwälte haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten abzurechnen:

  • 1. Nach den gesetzlich vorgesehenen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • 2. Nach Zeitstunden zu einem vorher festgelegten Stundensatz
  • 3. Nach einer Honorarpauschale für das Verfahren oder einen bestimmten Verfahrensabschnitt

Nach welcher dieser drei Varianten wir abrechnen, hängt vom Einzelfall ab.

Generell lässt sich sagen, dass folgende Faktoren bestimmend sind:

  • Umfang der Akte
  • Schwierigkeit der Rechtslage
  • Verfahrensstadium (Schriftliche Anträge im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren oder Wahrnehmung von Hauptverhandlungsterminen)
  • Ziele des Mandanten

Themenübersicht Anwaltskosten bei Strafverteidigung

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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