ANWALTSKOSTEN BEI STRAFVERTEIDIGUNG
Kosten einer Strafverteidigung (Instanz)
Anwälte haben im Wesentlichen drei Möglichkeiten abzurechnen:
- 1. Nach den gesetzlich vorgesehenen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- 2. Nach Zeitstunden zu einem vorher festgelegten Stundensatz
- 3. Nach einer Honorarpauschale für das Verfahren oder einen bestimmten Verfahrensabschnitt
Nach welcher dieser drei Varianten wir abrechnen, hängt vom Einzelfall ab.
Generell lässt sich sagen, dass folgende Faktoren bestimmend sind:
- Umfang der Akte
- Schwierigkeit der Rechtslage
- Verfahrensstadium (Schriftliche Anträge im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren oder Wahrnehmung von Hauptverhandlungsterminen)
- Ziele des Mandanten
Themenübersicht Anwaltskosten bei Strafverteidigung
- Kosten einer Strafverteidigung (Instanz)
- Kosten einer Strafverteidigung in der Revision
- Volle Kostentransparenz von Beginn an im Strafverfahren
- Fairness bei den Kosten der Strafverteidigung
- Gute Strafverteidigung spart Geld
- Können Beschuldigte im Strafverfahren Prozesskostenhilfe beantragen?
- Was ist ein Pflichtverteidiger und was muss ich bei einer Pflichtverteidigung bezahlen?
- Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Strafverteidigung?