Marcel Bartsch
Vita
Kurzprofil
- Zugelassener Rechtsanwalt bei allen deutschen Strafgerichten einschließlich des Bundesgerichtshofes für Strafsachen
- Ausschließliche Tätigkeit als Strafverteidiger
- Zweites Juristisches Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) in Schleswig-Holstein
- Referendariat im Bezirk des Landgerichts Lübeck mit strafrechtlich ausgerichteten Stationen beim Strafrichter, der Kriminalpolizei und einer strafrechtlich spezialisierten Anwaltskanzlei
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt Kriminalität und Kriminalitätskontrolle (u.a. Strafverfahrensrecht, Sanktionsrecht, Kriminologie und Jugendstrafrecht)
- Langjährige Tätigkeit in einer deutsch-schweizerischen Anwaltskanzlei mit steuer-, unternehmens- und strafrechtlichem Bezug und entsprechende Erfahrung in der Bearbeitung von strafrechtlichen Mandaten über die Sekretariatsannahme bis zur rechtlichen Mandatsbetreuung
- Derzeit nebenberufliche Fortbildung an der Fernuniversität Hagen, Master of Laws (LL.M.)
Persönliche Motivation
III Warum wird man eigentlich Strafverteidiger?
Für denjenigen, welcher sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sieht, beginnt in den meisten Fällen – trotz Unschuldsvermutung – eine monatelange Ausnahmesituation. Die Ungewissheit darüber, wie das Verfahren ablaufen und enden wird, treibt den Betroffenen um. Er sieht sich einem staatlichen Machtapparat gegenüber, welcher über den weiteren Fortgang des eigenen Lebens entscheidet. Die Auswirkungen sind weitreichend. Darüber hinaus betrifft die Situation nicht nur den Beschuldigten selbst. Bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann negative Auswirkungen auf Anstellungsverhältnisse, Beziehungen und familiäre Bindungen entfalten.
Vor diesem Hintergrund bedarf es eines Gegenpols zu den staatlichen Ermittlungsbehörden, um ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten zu können und einen Ausgleich zu schaffen. Diese Aufgabe kommt der Strafverteidigung zu und diese Aufgabe treibt mich an.
Jeder Mensch verdient einen Beistand, der ihm sein Vertrauen schenkt, um anschließend den bestehenden Rechten Geltung zu verschaffen. Das gilt selbst dann, wenn aufgrund etwaiger Umstände kein anderer mehr Vertrauen zu geben vermag. Die Ermittlungsergebnisse sind auch dann noch kritisch zu hinterfragen, wenn sonst niemand mehr Zweifel hegt, denn weder bei der Ermittlung noch bei der Bewertung eines strafrechtlich gelagerten Sachverhaltes darf es Fehler geben. Die Folgen falscher Entscheidungen sind schlicht zu gravierend und führen zu nicht ertragbaren Ungerechtigkeiten.
Aus diesem Grund ist es mein eigener Anspruch, in jedem Fall mit einem Höchstmaß an Präzision, Einsatzbereitschaft und Engagement für die Gerechtigkeit einzutreten. Jeder Mensch verdient ein faires Verfahren unter Achtung seiner Rechte, welches ihm die Hoffnung verleiht den Fortgang des eigenen Lebens selbst (mit-)bestimmen zu können.