STRAFRECHT
Üble Nachrede
§ 186 StGB
Schnell zum Inhalt:
Die üble Nachrede gemäß § 186 StGB ist ein Ehrdelikt. Der Tatbestand setzt die Behauptung einer unwahren, ehrverletzenden Tatsache über eine Person gegenüber Dritten voraus.
Wenn Ihnen eine üble Nachrede vorgeworfen wird, sollten Sie stets einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt einschalten. Machen Sie keine Angaben der bei der Polizei. Die üble Nachrede muss Ihnen erst bewiesen werden.
Was ist eine üble Nachrede im StGB?
Üble Nachrede erfasst Tatsachenäußerungen über eine Person, die unwahr und ehrverletzend sind. Die Unwahrheit muss allerdings nicht sicher feststehen. Ebenso ist nicht erforderlich, dass der Täter die Unwahrheit kennt. Behauptungen ins blaue Hinein sind also erfasst. Davon abzugrenzen ist der Tatvorwurf der Beleidigung, bei dem die Äußerung ein ehrverletzendes Werturteil beinhalten muss.
Beispiel Üble Nachrede: Sie sagen dem Vereinsvorstand, ohne sichere Kenntnis davon zu haben, A sei verantwortlich für das Fehlen von 100 € aus der Vereinskasse. Letztlich kann A dies aber nicht sicher nachgewiesen werden.
Diese Strafe droht bei übler Nachrede
Beim Vorwurf der üblen Nachrede droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Im Fall der Verurteilung erfolgt eine Eintragung im Zentralregister, ggf. sogar im Führungszeugnis.
Was mache ich beim Vorwurf üble Nachrede?
Wenn Sie eine Vorladung wegen übler Nachrede oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, sollten Sie den weiteren Verfahrensgang nicht dem Zufall überlassen. Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei. Das ist ihr gutes Recht.
Beauftragen Sie einen für das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der für Sie Akteneinsicht beantragt.
Gerne steht Ihnen das Defensio-Strafverteidger-Team zur Seite. Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen Termin für ein Erstgespräch. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit der Polizei und beantragen Akteneinsicht. Häufig können wir mit einem schriftlichen, gut begründeten Antrag eine Bestrafung verhindern.
Der Unterschied zwischen übler Nachrede und Verleumdung
Bei der üblen Nachrede sind auch ehrenrührige Tatsachen ins blaue Hinein tatbestandsmäßig, wenn die Unwahrheit der Tatsache nicht feststeht. Dagegen muss bei der Verleumdung die Unwahrheit der Tatsache sicher feststehen. Ist dies nach einer ehrverletzenden Aussage nicht der Fall, könnte trotzdem noch eine üble Nachrede bewiesen werden.
FAQ
Ist es strafbar zu lästern?
Das kommt drauf an. Grundsätzlich ist lästern – insbesondere in der sogenannten beleidigungsfreien Sphäre – straflos. Wenn man aber ehrverletzende Behauptungen über eine andere Person aufstellt, ohne zu wissen, ob diese stimmen, kann dies den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen.
Welche Strafe droht bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede?
Beim Vorwurf der üblen Nachrede droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
Besteht bei übler Nachrede ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld?
Im Strafrecht steht die Bestrafung des Täters im Fokus. Schadensersatz und Schmerzensgeld können jedoch in einem zivilrechtlichen Prozess geltend gemacht werden. Bekommen Sie Schadenersatzansprüche, wenden Sie sich an eine erfahrene Kanzlei im Zivilrecht.
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