STRAFRECHT

Beihilfe

Die Beihilfe ist in § 27 StGB geregelt. Die Anstiftung ist auf alle Delikte im Strafrecht anwendbar.

 

Welche Strafe droht bei Beihilfe?

Der Gehilfe (nicht „Beihelfer“) wird nach § 27 StGB. Die Strafe richtet sich nach dem Delikt, das man mit der Behilfehandlung unterstützt hat. Allerdings wird die Strafe des Gehilfen gemildert.

 

Was tun beim Vorwurf Beihilfe?

Wenn Sie eine Vorladung wegen Beihilfe zu einer Straftat erhalten, sollten Sie keine Aussage bei der Polizei machen. Sie haben das Recht zu Schweigen und gerade bei der häufig dünnen Beweisgrundlage bei Behilfevorwürfen ist dies rauch dringend zu raten. Ein Schweigen wird nicht gegen Sie gewertet.

Einen Vorladungstermin können wir umgehend absagen und Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Anschließend erarbeiten wir mit Ihnen Strategie. Gerade beim Vorwurf einer Beihilfe können wir häufig mittels gut begründetet Schutzschrift eine Einstellung durchsetzen, so dass Ihnen eine Strafe und eine Gerichtsverhandlung erspart bleibt.

 

Was setzt eine Beihilfe voraus?

Eine Beihilfe setzt eine vorsätzliche, rechtwidrige Haupttat einer anderen Person voraus. Diese kann auch versucht sein.

Der Gehilfe muss die Haupttat gefördert haben. Anders als bei Mittätern hat der Gehilfe eine untergeordnete Stellung und nicht an „der Beute“ beteiligt. Typische Beihilfehandlungen sind Folgendes:

  • „Schmiere stehen“
  • Tatmittel (z.B. Tatwaffe) beschaffen
  • Pflanzarbeiten im Betäubungsmittelstrafrecht

Der subjektive Tatbestand der Beihilfe setzt Vorsatz hinsichtlich des eigenen Förderungsbeitrags und hinsichtlich der Haupttat voraus.

 

Wie gehen Anwälte für Strafrecht vor?

Wir als Anwälte für Strafrecht können Ihnen bei rechtzeitigem Kontaktieren eine schnelle und professionelle Einschätzung zu Ihrer Situation geben und Ihnen zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns für einen schnellen Termin.

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FAQ

Was ist eine Beihilfe?

Beihilfe gemäß § 27 StGB bedeutet, dass jemand eine vorsätzliche, rechtswidrige Haupttat einer anderen Person fördert oder unterstützt. Der Gehilfe spielt dabei eine untergeordnete Rolle im Vergleich zum Täter.

Themenübersicht Allgemeines Strafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
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  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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