VERKEHRSSTRAFRECHT

Strafbarkeitsrisiken und Konsequenzen bei Verkehrsstraftaten

Wer sich im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug bewegt, ist per se einem hohen Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt. Kein Mensch ist immer zu 100 Prozent aufmerksam. Eine kleine Unaufmerksamkeit oder das sich hinreißen lassen zu einer nur etwas riskanteren Fahrweise sind menschlich nachvollziehbare Verhaltensmuster. Wohl kaum ein erfahrener Auto- oder Motorradfahrer kann von sich behaupten, dass ihm derartiges noch nie passiert wäre. Wenn es dann unglücklicherweise zu einem Verkehrsunfall ggf. sogar mit Personenschäden oder auch nur zu einer konkreten Gefährdung anderer Personen oder fremder Sachen kommt, können bereits mehrere Delikte verwirklicht sein und regelmäßig wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Allein die Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315 c StGB sieht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Selbst Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet.

Nehmen Sie also einen verkehrsstrafrechtlichen Vorwurf niemals auf die leichte Schulter. Ein solches Strafverfahren kann neben dem oftmals existenzbedrohenden Verlust der Fahrerlaubnis zudem auch dazu führen, dass Sie vorbestraft sind und eine entsprechende Eintragung erfolgt.

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