SEXUALSTRAFRECHT

Chancen der Strafverteidigung bei sexualstrafrechtlichen Vorwürfen 

Der Schlüssel zur erfolgreichen Verteidigung: Aussagepsychologie

In Strafverfahren mit Sexualbezug kommt es meistens hauptsächlich auf die Aussage des Hauptbelastungszeugen bzw. -zeugin an. Es geht in diesen „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen um die Glaubhaftigkeitsprüfung der Belastungsaussage.

Professionelle Verteidigung bedeutet hier:

  • Aussagekonstanz prüfen: Widersprüche oder Schwachpunkte zwischen Polizeiprotokoll, Staatsanwaltschaft und Hauptverhandlung identifizieren
  • Aussageentstehung analysieren: Wurde die Aussage beeinflusst? Gab es Suggestivfragen? Wie lange liegt der angebliche Vorfall zurück?
  • Realkennzeichen hinterfragen: Fehlen konkrete Details? Sind Schilderungen zu perfekt oder stereotyp?

Weiterhin kommt es auf die Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Würdigung belastender Aussagen und deren Anwendung auf den konkreten Fall im Sexualstrafrecht an.

Verfahrenseinstellung durch schriftlichen Antrag – häufiger möglich als gedacht

Nach Aktenstudium kann eingeschätzt werden, ob ein umfangreicher schriftlicher Antrag gegenüber der Staatsanwaltschaft erfolgversprechend ist. Sowohl durch die kritische Würdigung der Belastungsaussage als auch durch die Hervorhebung entlastender Umstände aus der Ermittlungsakte kann in zahlreichen Fällen auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden.

Hat ein solcher Antrag Erfolg, bringt dies für den Beschuldigten nicht nur die Verhinderung einer Bestrafung mit sich: Auch eine psychisch wie finanziell belastende Hauptverhandlung vor Gericht bleibt dem Beschuldigten in diesem Fall erspart. Genau dieses Ergebnis ist das Ziel unserer häufig erfolgreich angewandten Methode Gerichtsverhandlung verhindern.

 

Verteidigungstaktiken in der Hauptverhandlung: Strategische Zeugenbefragung statt Konfrontation

Wenn es zur Hauptverhandlung kommt, entscheidet die Art der Befragung des angeblichen Opfers über Freispruch oder Verurteilung.

Plumpe Vorwürfe oder persönliche Angriffe auf das angebliche Opfer funktionieren dabei nicht, sondern wirken eher unprofessionell und schaden ggf. Ihrer Glaubwürdigkeit.

Was funktioniert:

  • Faktische, präzise Fragen zu konkreten Details (Zeitpunkt, Ort, Abläufe)
  • Systematisches Aufdecken von Unbeständigkeiten zwischen verschiedenen Aussagen
  • Einbringen von Entlastungsbeweisen (Alibi, technische Daten, Zeugen)

Besonderheit im Sexualstrafrecht: Das Gericht ist sensibilisiert für Opferschutz – umso wichtiger ist eine professionelle Befragungstechnik Ihres Verteidigers. Informieren Sie sich in unserem Beitrag dazu, was einen guten Strafverteidiger ausmacht.

 

Entlastende Beweise aktiv einbringen

Grundsätzlich ist das Gericht von Amts wegen zur Ermittlung aller relevanten Umstände verpflichtet. Die Staatsanwaltschaften sammelt jedoch fast ausschließlich belastende Beweismittel. Entlastende Beweise müssen Sie bzw. Ihr Rechtsanwalt aktiv einbringen:

  • Glaubwürdigkeitsgutachten durch unabhängige forensische Psychologen
  • Entlastungszeugen (z. B. Personen, die das angebliche Opfer in Widersprüchen erlebt haben oder den Tathergang anders darstellen)
  • Digitale Beweise (Chatverläufe, E-Mails, Standortdaten, die Ihre Version stützen)
  • Sachverständige (z. B. medizinische Gutachten, wenn körperliche Verletzungen behauptet werden, aber nicht nachweisbar sind)

 

Bei erdrückender Beweislage: Strafmaßverteidigung

In aller Regel ist unser Rat an Mandanten: Verweigern Sie die Aussage. Möchte der Beschuldigte jedoch ein Geständnis ablegen, kann es ratsam sein, statt der Freispruchverteidigung eine sogenannte Strafmaßverteidigung als Verteidigungslinie zu wählen. Das gilt besonders, wenn die Beweislage erdrückend ist.

Ziele der Strafmaßverteidigung sind:

  • Strafmilderung: u. a. durch Reue oder wenn dadurch dem Opfer eine erneute Konfrontation mit der Tat in der öffentlichen Verhandlung erspart wird
  • Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft: ggf. Obergrenze für die Strafe vereinbaren
  • Vermeidung oder Milderung von Bewährungsauflagen, die ohne Absprache härter ausfallen können

Wichtig: Ein Geständnis sollte nie ohne Beratung Ihres Strafverteidigers erfolgen – die Formulierung entscheidet über das Strafmaß.

 

Spezialisierte Verteidigung durch Defensio

Jeder Fall ist einzigartig und profitiert von einer zugeschnittenen Verteidigung. Nach Akteneinsicht und in enger Absprache mit Ihnen entscheiden wir uns für eine passende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Strafverteidiger Dr. Hennig und sein Team sind auf dem Gebiet der Aussagepsychologie sowie strafprozessrechtlichen und verteidigungstaktischen Aspekten bestens vertraut.

Oftmals besteht die Chance auf einen Freispruch oder sogar eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, auch wenn die Situation vor Akteneinsicht zunächst aussichtslos erscheint.

Vereinbaren Sie jetzt eine Erstberatung – vertraulich, diskret, spezialisiert.

Weiterführende Themen

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
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