WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT
Welche Straftaten gehören zum Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weites Feld und verlangt besondere Erfahrung und aktuelles Wissen zur einschlägigen Rechtsprechung, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund hoher Strafandrohungen, wobei auch Freiheitsstrafen möglich sind, die ggf. nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Nachfolgende Bereiche und Deliktsgruppen gehören zum Wirtschaftsstrafrecht:
- § 263 StGB Betrug im Wirtschaftsstrafrecht
- § 264 StGB Subventionsbetrug
- § 264 a StGB Kapitalanlagebetrug
- § 266 StGB Untreue
- Korruptionsdelikte: Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme – und Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Steuerstrafrecht
- Insolvenzstraftaten insb. Insolvenzverschleppung gemäß § 15 a Abs. 4 InsO und Bankrott gemäß §§ 283 ff. StGB
Themenübersicht Wirtschaftsstrafrecht
- Welche Straftaten gehören zum Wirtschaftsstrafrecht?
- Was tun beim Vorwurf einer Wirtschaftsstraftat?
- Welche Verteidigungschancen gibt es im Wirtschaftsstrafrecht?
- Strafverteidigung nach Maß
- Expertise im Wirtschaftsstrafrecht