ein Blogbeitrag von Rechtsreferendarin Johanna Carstensen
In der digitalen Welt können die Grenzen zwischen Spaß, Selbstdarstellung und strafbarem Verhalten schnell verschwimmen. Was für Jugendliche auf TikTok, Instagram oder Snapchat „nur ein Trend“ ist, kann strafrechtlich erhebliche Konsequenzen haben. Unerlaubtes Sexting, das Erstellen von Deepfake-Nacktbildern oder das Verbreiten intimer Inhalte können zu einem Strafverfahren führen. Dieser Beitrag klärt auf, wo die rechtlichen Grenzen zur Strafbarkeit verlaufen.
Unerlaubtes Sexting: Die Risiken hinter Nacktbildern
Sexting; kommt von Sex und Texting und meint das Versenden erotischer Bilder oder Nachrichten und ist längst Bestandteil jugendlicher Kommunikation. Oft werden gedankenlos Nachrichten mit obszönen Inhalten verschickt, die Hemmschwelle ist aufgrund der digitalen Kommunikation gering. Doch sobald intime Aufnahmen ohne Zustimmung weitergeleitet oder gespeichert werden, bewegt man sich schnell im strafbaren Bereich.
Was sagt das deutsche Strafrecht?
- § 184 StGB Verbreitung pornographischer Inhalte: Bereits derjenige, der einer anderen Person ohne eine entsprechende Aufforderung pornographische Inhalte zukommen lässt, kann sich strafbar machen, § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Derjenige, der einer Person unter 18 Jahren einen pornographischen Inhalt überlässt oder zugänglich macht, kann ebenfalls bestraft werden, § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB.
- § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte: Auch das Weiterleiten, Verbreiten oder Besitzen von Nacktbildern von Kindern kann strafbar sein.
- § 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte: Das Gleiche gilt für jugendpornographische Inhalte, also Darstellungen, die sexuelle Handlungen oder die Nacktheit von Personen zwischen 14 und 18 Jahren zum Inhalt haben.
- § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen: Wer heimlich intime Bilder macht oder veröffentlicht, macht sich unter bestimmten Umständen strafbar.
Wichtig: Wie der Gesetzeswortlaut zeigt, kann auch das bloße Besitzen solcher Bilder strafrechtlich relevant sein. Die Vorschriften gelten auch dann, wenn Absender und/oder Empfänger selbst minderjährig sind.
Deepfake-Nudes & KI-Bildbearbeitung – kann das auch strafbar sein?
Mit KI-Tools lassen sich täuschend echte Nacktbilder (sog. Deepfake-Nudes) oder sogar Filme erstellen. Hierbei kann zum Beispiel das Gesicht einer Pornodarstellerin ohne Einverständnis durch jenes einer Jugendlichen ausgetauscht werden. Oft werden solche Bilder aus Rache, Mobbing oder bloßem „Spaß“ generiert und anschließend gepostet oder verbreitet, doch juristisch ist das alles andere als harmlos.
Mögliche Straftatbestände:
- § 184 StGB: Denkbar ist, dass die Verbreitung von nicht-einvernehmlichen sexualisierten Deepfakes unter das Verbreiten pornographischer Inhalte fallen kann
- § 201a StGB: Das Verbreiten sexualisierter Deepfakes kann auch als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten erfasst werden
- § 184k StGB: Möglich wäre auch die Strafbarkeit aufgrund der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
- § 33 KunstUrhG: Erfasst die Strafbarkeit für die Verbreitung von Bildnissen i.S.d. § 22 KunstUrhG ohne Einwilligung
- Wenn Kinder und Jugendliche Fantasiepersonen zu sehen sind erfüllt dies bei sexualisiertem Inhalt kommen Tatbestände im Kontext von Kinderpornografie (184b StGB) und Jugendpornografie (§ 184 c StGB) in Betracht.
Tipp für Eltern und Lehrkräfte: Aufklärung ist der beste Schutz, insbesondere bei neuen Technologien wie KI-Apps oder Bildgeneratoren.
Gefährliche Trends & Challenges: Wenn Mutproben strafbar sind
Ob „Nackt-Challenges“, also das Sich-Ausziehen vor laufender Kamera, das Filmen von anderen Personen in Umkleidekabinen oder das Nachspielen von sexuellen Handlungen, was in sozialen Netzwerken Klicks bringt und unter Schülern bisweilen als „cool“ gilt, kann strafrechtlich relevant werden.
Strafbares Verhalten kann sein:
- Andere heimlich in Umkleiden, Duschen etc. filmen oder fotografieren
- Intime Bilder ohne Zustimmung weiterzuleiten
- KI-generierte Nacktbilder ohne Einvernehmen zu erstellen oder zu verbreiten
- Minderjährige in sexuellen Kontexten darstellen
Und dadurch:
- Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)
- Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB)
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
- Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte (§ 184c StGB)
Was droht Jugendlichen bei Verstößen?
Bei Verfehlungen von Jugendlichen (14-18 Jahre) und unter Umständen (§ 105 JGG) auch von Heranwachsenden (18-21 Jahre) findet das Jugendgerichtsgesetz Anwendung. Auch wenn das Jugendstrafrecht milder ausfällt, sind die Konsequenzen ernst:
- Strafverfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Erziehungsmaßregeln wie Sozialstunden oder Auflagen
- Zuchtmittel wie Jugendarrest
- Eintrag ins Erziehungsregister – mit möglichen Folgen für Ausbildung oder Beruf
Hinweis: In gravierenden Fällen können auch Jugendliche zu Jugendstrafe (Freiheitsentzug) verurteilt werden, §§ 17 ff. JGG.
Fazit: Digitale Sexualdelikte sind kein Kavaliersdelikt
Soziale Medien sind kein rechtsfreier Raum. Gerade im Bereich des Sexualstrafrechts ist es wichtig, Jugendliche (und Eltern) für die Gefahren und strafrechtlichen Konsequenzen zu sensibilisieren. Wer frühzeitig über die Risiken aufgeklärt ist, schützt sich und andere.
Falls Sie oder Ihr Kind mit dem Vorwurf eines Sexualdeliktes konfrontiert wurden, ist es die oberste Priorität, keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbeamten zu machen. Sollte Ihnen bekannt werden, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen einer Sexualstraftat geführt wird, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger einschalten. Spätestens beim Erhalt einer Beschuldigtenvorladung oder Durchsuchungsmaßnahmen ist der Gang zu einem Fachanwalt für Strafrecht geboten.
Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig und sein Team können Sie bundesweit verteidigen. Mit einer gut begründeten Schutzschrift setzen wir alles daran, eine Bestrafung, belastende Gerichtsverhandlung und Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern. In aller Regel gelingt dies.

