22. September 2022 | Defensio-Fälle

Flüchtigkeitsfehler = Betrug?

Strafverteidigerin: Franziska Mayer 

Vorwurf: Betrug, § 263 Abs. 1 StGB 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Der Mandantin wurde ein Betrug vorgeworfen. Sie stellte auf einer Internetplattform eine FRILUFTS KALLA 10.0- Luftmatratze ein, obwohl es sich tatsächlich um ein anderes Modell handelte. Der Käufer und spätere Anzeigenerstatter verhandelte einen Preis mit der Mandantin und fuhr dann zu ihrer Wohnanschrift, um die Luftmatratze anzuschauen und ggf. direkt mitzunehmen. Nachdem er sich die Luftmatratze anschaute und den vereinbarten Preis bezahlte, fuhr er nach Hause. Dort schrieb er der Mandantin, es handele sich um ein anderes Modell und er habe dieses Produkt nicht kaufen wollen. Die zu Recht verwirrte Mandantin erwiderte, ihr sei ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen und der Anzeigenerstatter habe sich die Bilder und die Luftmatratze vor Ort angeschaut. Der ungehaltene Anzeigenerstatter drohte der Mandantin die Polizei einzuschalten, sollte sie die Matratze nicht zurücknehmen. Die Mandantin lies sich das nicht gefallen und verwies den Anzeigenerstatter auf den Rechtsweg.  

Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwältin Mayer die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass weder eine Täuschungshandlung vorlag noch ein Schaden entstanden ist. Die Mandantin hat lediglich einen Flüchtigkeitsfehler begangen und versehentlich das falsche Modell bezeichnet. Auf den Bildern und vor Ort hätte der Anzeigenerstatter jedoch erkennen können, dass es sich um das falsche Modell handelt und hätte die Matratze nicht kaufen müssen. Zudem erhielt der Anzeigenerstatter im Austausch für den vereinbarten Preis eine Luftmatratze mit einem objektiven Wert zu eben jenem Kaufpreis. Ein Schaden ist mithin ebenfalls nicht entstanden. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.