Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
Ergebnis: Einstellung gegen geringe Geldauflage
Wo? AG Bremen
Unser Mandant staunte nicht schlecht, als er einen Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe vom Amtsgericht Bremen erhielt. Ihm wurde vorgeworfen, mehrmals mit seinem E-Scooter gefahren zu sein, obwohl das Versicherungskennzeichen nicht mehr aktuell war.
Da Rechtsanwältin Svenja Dörge Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegte, kam es zum Hauptverhandlungstermin am Amtsgericht. Dort wurde lediglich eine einzelne Fahrt eingeräumt. An den übrigen Fahrten hatten Staatsanwaltschaft und Gericht plötzlich Zweifel, sodass eine Verfahrenseinstellung gegen eine geringe Geldauflage erreicht wurde.