Strafverteidigerin: Miriam Paschke
Vorwurf: Verdacht der Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Detmold
Unserer Mandantin wurde Geldwäsche vorgeworfen. Strafverteidigerin Paschke konnte darlegen, dass keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Zahlungen aus rechtswidrigen Taten stammten und dass der Mandantin jedenfalls keine Leichtfertigkeit vorzuwerfen war. Aufgrund der Konturlosigkeit des Tatbestands der leichtfertigen Geldwäsche, melden wir in unseren Anträgen regelmäßig erhebliche Zweifel an dessen Verfassungsmäßigkeit an. Das Ermittlungsverfahren wurde antragsgemäß eingestellt.