Datum: 01.02.2022
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Nötigung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Bochum
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Vorgesetzter eine Nötigung zum Nachteil einer Mitarbeiterin in einer Großküche begangen zu haben. Er soll die Anzeigenerstatterin zu der Arbeit mit einem Hochdruckreiniger genötigt haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.