15. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Stress am Arbeitsplatz

Datum: 01.02.2022

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Nötigung 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Bochum 

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, als Vorgesetzter eine Nötigung zum Nachteil einer Mitarbeiterin in einer Großküche begangen zu haben. Er soll die Anzeigenerstatterin zu der Arbeit mit einem Hochdruckreiniger genötigt haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und herausarbeiten, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.