03. Februar 2022 | Defensio-Fälle

„Richtig krankes Haze!“

Datum: 01.12.2021

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: § 29 BtMG 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe 

 

Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vorgeworfen. Das Ermittlungsverfahren beruhte auf einem Chatverlauf, in welchem der Gesprächspartner dem Mandanten mitteilte, „richtig krankes“ Cannabis zu besitzen. Auf die Frage, ob er auch etwas davon wolle, wurde ein Treffen vereinbart. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Inhalt des Chatverlaufs fiel allenfalls in den Bereich strafloser Sondierungsgespräche. Entscheidende Details wie verfügbare Menge, Qualität, Preis und Ankaufs- bzw. Besitzwille waren der Ermittlungsakte nicht zu entnehmen.