Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Erwerb von Betäubungsmitteln
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde der Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. In einer Postfiliale wurde ein Päckchen mit Marihuana abgefangen, auf welchem der Mandant als Empfänger benannt worden war.
Anhand einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Oliver Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass allein die Angabe des Namens und der Adresse auf einem Paket nicht den hinreichenden Tatverdacht bezüglich eines Erwerbs begründen kann.
Mangels Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft Lüneburg das Verfahren antragsgemäß ein.