Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen vorgeworfen. In einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft sollte er den akademischen Titel „Dr.“ geführt haben, obwohl er dazu nicht befugt gewesen sei. Rechtsanwalt Hillingmeier konnte darlegen, dass der Mandant unvorsätzlich handelte und sein Missgeschick auch aufrichtig bereute. Dieser Argumentation folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.