Strafverteidigerin: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Bedrohung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen von Streitigkeiten seinen Mitbewohner mit einem Küchenmesser bedroht zu haben. Er soll dabei gesagt haben, dass er ihn aufschlitzen werde. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Oliver Moro konnte im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden Tatverdacht darlegen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren entsprechend unserem Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.