Strafverteidigerin: Miriam Paschke
Vorwurf: Sexueller Missbrauch Jugendlicher
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bremen
Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch einer Jugendlichen vorgeworfen. Er soll sich mit einer 15-Jährigen getroffen und sie für sexuelle Handlungen bezahlt haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Rechtsanwältin Paschke herausarbeiten, dass dem Mandanten weder eine konkrete Tat noch ein vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden konnte. Ein sexueller Kontakt war nicht nachweisbar und das vermeintliche Opfer hatte eine Vernehmung verweigert. Der Mandant konnte außerdem glaubhaft darlegen, dass er seine Datingpartnerin für volljährig hielt. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren ein.