Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz
Vorwurf: Sexueller Übergriff auf eine widerstandsunfähige Person
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff auf eine widerstandsunfähige Person vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche, während diese eine Panikattacke hatte, an der Brust sowie im Intimbereich berührt haben. Anhand einer ausführlichen aussagepsychologischen Analyse konnte Rechtsanwalt Grabitz die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass Die Aussage der einzigen Belastungszeugin unglaubhaft war. Mangels Tatverdacht stellte die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren antragsgemäß ein.