Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Körperverletzung in drei Fällen in Tatmehrheit; zu einem Fall gefährlicher Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Wo: Amtsgericht Hamburg
Der Mandant und seine Ex-Frau beschuldigten sich gegenseitig ihre Kinder zu schlagen. Er sah sich sodann dem Vorwurf der Körperverletzung in drei Fällen und einem Fall gefährlicher Körperverletzung ausgesetzt.
Strafverteidiger Oliver Moro stellte zu Beginn der Hauptverhandlung heraus, dass die tatsächliche Betreuungslage ein von der Anklage abweichendes Bild aufweist: Die Kinder waren gerne mit dem Vater zusammen und wünschten sich gar mehr Kontakt zu ihm.
„Die Kinder sind kein Spielball.“ Die Kinder waren von beiden Parteien erheblichen Suggestionen ausgesetzt, was ihre Zeugenaussagen angesichts bei kindlichen Zeugen fehlendem Suggestionswiderstand aussagepsychologisch unbrauchbar machte.
Das Gericht folgte und bot an das Verfahren gegen Auflagen, welche nicht über die vom Jugendamt bereits angestoßenen Maßnahmen hinausgingen, einzustellen. Der zufriedene Mandant nahm das Einstellungsangebot an.