Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll über das Darknet in vier Fällen Ecstasy-Pillen und Marihuana erworben haben. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserem Mandanten eine Täterschaft sowie ein sonst strafbares Verhalten nicht nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.