09. November 2022 | Defensio-Fälle

Kein unerlaubter Erwerb von BtM

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz  

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Dem Mandanten wurde unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll über das Darknet in vier Fällen Ecstasy-Pillen und Marihuana erworben haben. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unserem Mandanten eine Täterschaft sowie ein sonst strafbares Verhalten nicht nachgewiesen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.