Strafverteidigerin: Franziska Mayer
Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u.a.
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hannover
Unserem Mandanten wurde u.a. die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. In mehreren WhatsApp–Gruppen soll unser Mandant Bilder von u.a. Hakenkreuzen versendet haben. Rechtsanwältin Mayer konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Eine Täterschaft war unserem Mandanten nicht nachweisbar. Weder war unser Mandant Anschlussinhaber noch konnte sicher nachgewiesen werden, dass unser Mandant zu diesem Zeitpunkt die Bilder versendete. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein.