Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG
Ergebnis: Einstellung nach § 45 Abs. 2 JGG
Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten, einem Heranwachsenden, wurde ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Wie so oft war zuvor ein Handy aufgefunden und ausgewertet worden. Daraufhin erfolgte eine Durchsuchung im Elternhaus des Mandanten, bei der aber nur äußerst geringe Mengen Marihuana zum Eigenkonsum sichergestellt werden konnten. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag von Rechtsanwalt Jonas Göttert und stellte das Verfahren ein, unter Verhängung einer milden erzieherischen Maßnahme.