Datum: 23.11.2021
Strafverteidiger: Franziska Mayer
Vorwurf: Verstoß gegen Sprengstoffgesetz
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, sogenannte „Polen-Böller“ verkauft oder besessen zu haben. Dieser Verdacht beruhte einzig auf einer Anfrage eines Gleichaltrigen, der ein Gerücht gehört hatte, dass der Mandant verbotene Pyrotechnik vertreiben würde und diesem daraufhin eine Nachricht schrieb. Zu einem Verkauf ist es nicht gekommen. Strafverteidigerin Mayer konnte darlegen, dass sich aus diesem Chatverlauf und dem Gerücht kein hinreichender Tatverdacht ergibt. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.