Strafverteidiger:in: Svenja Dörge
Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Sachbeschädigung
Ergebnis: Einstellung nach § 47 JGG
Wo? AG Lüneburg
Dem Mandanten wurde ein Diebstahl im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll mit Freunden einen Zigarettenautomaten aufgeflext und die darin befindlichen Zigaretten sowie das Geld entwendet haben. Die Verteidigung hat dargelegt, dass der Mandant zu dieser Zeit in einen falschen Freundeskreis geraten ist, mit dem er endgültig abgeschlossen hat. Hinsichtlich der beantragten Einziehung wies die Verteidigung darauf hin, dass nicht abschließend beurteilt werden könne, wie viele Zigaretten und wie viel Geld der Mandant tatsächlich erhalten hat. Letztlich konnte die Staatsanwaltschaft und das Gericht von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer geringen Geldauflage überzeugt werden.